Quergedanken im März 2014 von Andreas Pecht
Als ich 1976 zum Grundwehrdienst in die Koblenzer Gneisenau-Kaserne einrückte, war völlig klar: Ich würde nun 15 Monate lang, neben allerhand Unfug, das militärische Kämpfen lernen, aber mit 99,9-prozentiger Sicherheit nicht wirklich kämpfen müssen. Da stand das Grundgesetz vor, das die Aufgabe der Bundeswehr auf Landesverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs von außen aufs Bundesgebiet festlegt. Als Schütze-Arsch Pecht den in Sachen Gehorsam eher unwilligen Bürger in Uniform gab, waren die Franzosen längst Gut-Freund, machten die Sowjets keine Anstalten mehr, den Kurfürstendamm zu überrollen. Weit und breit also keine Aussicht auf den Verteidigungsfall.